Altholz ist nicht gleich Altholz. Für die Entsorgung zählt, ob das Holz naturbelassen, behandelt oder mit Schadstoffen belastet ist. Die Altholzverordnung teilt es in vier Kategorien.
| Kategorie | Was gemeint ist | Beispiele |
|---|---|---|
| A I | Naturbelassen oder nur mechanisch bearbeitet | Paletten, Kisten, Bretter, Balken |
| A II | Verleimt, gestrichen oder lackiert, ohne halogenorganische Verbindungen und ohne Holzschutzmittel | Möbel, Spanplatten, Türen, Fußbodenbretter |
| A III | Mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung, ohne Holzschutzmittel | Beschichtete Möbelteile, bestimmte Türen |
| A IV | Mit Holzschutzmitteln behandelt | Bahnschwellen, Zaunpfosten, Fensterrahmen aus älterer Zeit, Dachbalken im Freien |
Was Wertstoffhöfe annehmen
Haushaltsübliche Mengen Altholz aus dem Innenbereich nehmen viele Höfe an, meist als eigenen Container. Manche rechnen es zum Sperrmüll, andere nehmen es gegen Gebühr an. In Berlin zählt Altholz zum kostenfreien Sperrmüll bis 3 m³ je Pkw. Holz für den Außenbereich oder mit Holzschutzmitteln ist an vielen Höfen ausgeschlossen.
Was du selbst klären solltest
- Holz mit Anstrich, Lasur oder Resten von Holzschutzmitteln nicht als „sauberes“ Holz abgeben.
- Bauholz aus Abriss und Dachstühlen oft nur mit Nachweis oder bei Fachfirmen.
- Brennholz aus Altholz zu verfeuern ist in Kaminen und Öfen verboten, wenn es behandelt ist.
Siehe auch Bauschutt und Renovierungsabfälle.
Vor der Fahrt prüfen: Annahmeregeln, Mengen und Gebühren legt jeder Entsorger selbst fest. Auf den Einzelseiten dieser Website stehen sie für jeden Hof mit Quelle und Stand.
Den Hof in deiner Nähe findest du auf der Städteübersicht oder über die Suche.
Allgemeine Informationen. Regeln, Mengen und Gebühren hängen vom Entsorger deiner Stadt ab. Die genannten Beispiele nennen den Stand der jeweiligen Quelle (siehe Über die Daten).